Das Entwerfen von Gebäuden oder Räumen zählt zu den Hauptaufgaben des Architekten.
Die Wünsche des Kunden bzw. Bauherrn sollen erfüllt werden.
In einem interaktiven Prozess werden Wunsch mit den realen Möglichkeiten abgeglichen.
Die Festlegungen in Bebauungsplänen bzw. in der Gesetzgebung können Bauherrenwünsche einschränken oder ganz ausschliessen.
Der vom Architekten erarbeitete Entwurf soll das Optimum im Rahmen der Möglichkeiten darstellen.
Zur Auslotung der Möglichkeiten ist eventuell eine Bauvoranfrage zu stellen.
Sind alle relevanten Fragen im Entwurfsprozess geklärt, wird das Ergebnis im Bauantrag zusammengefasst, und der Antrag bei der Behörde eingereicht.
Für die Erteilung der Genehmigung ist eine Zeit von mindestens 6 Wochen einzuplanen.
Anders ist es beim Bauen in Gebieten mit einem B-Plan.
Hier können Sie, wenn der Antrag von einem Architekten gestellt wurde, nach einem Monat mit dem Bau beginnen.
Wenn es zur Realisierung des Bauvorhabens kommt, stellt sich die Frage, "wie erstelle ich mein Haus?"
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- Schlüsselfertig über eine Firma
- gewerkeweise Ausschreibung über einen Planer
- in Eigenregie mit Freunden und Firmen
Gerne berate ich Sie über die verschiedenen Möglichkeiten.
carl.rickmers@t-online.de
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Dipl.-Ing Carl Rickmers
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